Pensionsansprüche für ehemalige Bürgermeisterin

Da dieses Thema in Waltrop heftig öffentlich diskutiert wird und es viele Leserbriefe in der WZ gab, möchten wir als Grüne OV Waltrop auch dazu Stellung nehmen.

 

Egal, um wen es hier beim Ruhegehalt für Bürgermeister:innen in persona geht, ob die scheidende Bürgermeisterin oder jemand anderen, es ist unerklärlich, warum bei Bürger:innen-Anrechten wie z.B. Hallenbad, Bücherei, Fahrradwegen, Fußwege etc. gespart werden muss, hier aber womöglich jahrzehntelang mit ca. 30.000 Euro pro Jahr, vermutlich gesamt ca. 1,05 Millionen Euro, der städtische Haushalt belastet wird. Wir halten diesen Paragraphen der Landesbeamtenversorgung NRW per se in der Form für nicht tragbar. Zudem können wir Grüne nicht nachvollziehen, warum nicht erst eine nach Amtsjahren gestaffelte Pension nach Renteneintritt gezahlt wird.

 

Die Auswirkungen dieses Paragraphen sind ein Schlag ins Gesicht derer, die ein Leben lang für wenig Lohn oder Gehalt gearbeitet haben und dann ab Renteneintrittsalter einen Bruchteil der 3000 Euro brutto "Ruhegehalt" einer Bürgermeisterin als Rente erhalten.

 

Dasselbe Anliegen ist 2016 von der Grünen Fraktion im Landtag in einem weitgehenden Antrag zum "Dienstrechtmodernisierungsgesetz" mit der SPD eingebracht worden.  In dem Entschließungsantrag von Mai 2016 heißt es an letzter Stelle von den Grünen eingeschrieben: "Der Landtag fordert die Landesregierung auf, (…) einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Versorgung von Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern, Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Landrätinnen und Landräten vorzulegen, mit dem Ziel noch in dieser Legislaturperiode die bisherige Regelung für ein sofortiges Ruhegehalt abzuschaffen, damit sich ein Fall, wie er nach der letzten Kommunalwahl in Düsseldorf aufgetreten ist, nicht wiederholt. Eine Neuregelung soll für alle erstmalig Neugewählten ab dem Stichtag 1.1.2020 greifen."

 

Die Grüne Fraktion im Landtag hatte die Landesregierung also aufgefordert, die Regelung für eine sofortiges Ruhegehalt von (Ober-)Bürgermeister:innen abzuschaffen. Dies wurde bis zur Landtags-Wahl 2017 von dem SPD geführten Justizministerium allerdings nicht umgesetzt und auch Schwarz-Gelb hat das bisher nicht gemacht.

 

Die Grüne Landtagsfraktion und auch die Grünen in Waltrop bleiben bis heute bei der Position, die der oben genannte Entschließungsantrag aus dem Jahr 2016 beschreibt, nach der das Ruhegehalt nicht so leicht erlangt werden sollte. 

 

Beate Stach: "Waltroper wie Landes-Grüne stehen auch in diesem Punkt weiterhin für soziale Gerechtigkeit ein!"

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