
Wir Grünen in Waltrop beantragen, dass die Stadt Waltrop rückwirkend ab dem 07.01.2025 von der Opt-Out-Regelung des § 4 der Bezahlkartenverordnung NRW Gebrauch macht und die Leistungen nach dem AsylbLG nicht über die Bezahlkarte, sondern direkt über reguläre Bankkonten gewährt werden.
Begründung:
Die Bezahlkarte für Geflüchtete wird als diskriminierend und inhuman angesehen. Sie ist mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden, der in Relation zu den geringen Vorteilen steht. Außerdem führt die Karte zu Einschränkungen der gesellschaftlichen Teilhabe, insbesondere bei minderjährigen Geflüchteten. Andere Städte wie Unna, Bonn, Düsseldorf und Münster haben sich bereits gegen die Einführung entschieden. Zudem ist die Bezahlkarte aus verfassungsrechtlicher Sicht bedenklich, da sie den Zugang zu bargeldlosen Zahlungsmöglichkeiten einschränkt. Die angebliche Reduzierung des Verwaltungsaufwands durch die Karte wird als unrealistisch betrachtet, da die Umstellung zusätzlichen Aufwand verursacht.
Der Antrag, welcher am 09.10.2025 in der Ratssitzung besprochen wird, fordert daher, die Bezahlkarte nicht einzuführen und stattdessen auf die einfachere und bewährte Überweisung der Leistungen auf Bankkonten zu setzen.
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